Ärger bei Benutzung eingezeichneter Wege

Unterhaltung und alles was sonst nirgends paßt
Antworten
Gast

Ärger bei Benutzung eingezeichneter Wege

Beitrag von Gast »

[Shubani schrieb am 15.02.14 22:59]
Hallo,
ich habe folgendes Problem in meiner Gegend:
Es gibt Wege auf der Karte (eine rote Linie) auf denen ich von unserem
Jagdpächter angeschnauzt werde wenn ich sie benutze.
Er behauptet da dürfte ich nicht langreiten.
An einem Stück, das durch ein Wäldchen geht hat er von beiden Seiten einen
Ausdruck vom Computer an jeweils einen Baum gehängt auf dem ein Reiter auf
einem Pferd durchgekreuzt zu sehen ist und weist damit diesen Weg auch als
Reitverbot aus.
Kann der das so ohne weiteres machen und ist das rechtens?
Ich habe versucht in Ruhe mit dem Mann zu sprechen aber das ist fast unmöglich.
Er sagt bzw. schreit dass 5% der Reiter sich nicht benehmen würden und er
hätte sich für eine Kollektivstrafe entschieden und ich habe dort nichts zu
suchen.
Gast

Re: Ärger bei Benutzung eingezeichneter Wege

Beitrag von Gast »

[Nop schrieb am 16.02.14 01:00]
Das hängt ganz davon ab, in welchem Bundesland Du Dich befindest, das
Betretungsrecht für den Wald ist überall anders geregelt.

In Bayern könntest Du so einen unfreundlichen Zeitgenossen und seine
selbstgebastelten Schildchen getrost ignorieren, da wäre das rechtlich völlig
egal.

Bei OSM trage ich nur echte Reitverbote ein, also das Schild mit dem Roten
Rand und dem Reiter und einem amtlichen Siegel auf der Rückseite.
Selbstgebastelte oder nicht amtlich gewidmete Schilder sind ungültig und können
hier relativ leicht weggeklagt werden.

bye, Nop
Gast

Re: Ärger bei Benutzung eingezeichneter Wege

Beitrag von Gast »

[HenrikeBL schrieb am 16.02.14 05:44]
Wanderreiten - meine große Leidenschaft


Selbst gebastelte Schilder haben keine rechtliche Bedeutung!

Wenn ihr euch nicht friedlich einigen könnt und du den Weg nicht um reiten
kannst, frag mal beiwww.vfdnet.de <http://www.vfdnet.de> nach. Hier gibts
Unterstützung :-)

Gruß
Gast

Re: Ärger bei Benutzung eingezeichneter Wege

Beitrag von Gast »

[Shubani schrieb am 16.02.14 11:35]
Hallo,
ich befinde mich in Niedersachsen und wohne im Ortsteil Walle bei Schwülper.
Also kann ich einfach die Wege benutzen ?

Es grüßt freundlich,
Shubani
Gast

Re: Ärger bei Benutzung eingezeichneter Wege

Beitrag von Gast »

[Nop schrieb am 16.02.14 13:03]
Schau Dir mal die folgenden Links an, die sollten Dir weiterhelfen:
http://www.vfdnet.de/images/old/doku/in ... eswald.pdf
<http://www.vfdnet.de/images/old/doku/in ... eswald.pdf>
http://www.recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg.htm#p26
<http://www.recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg.htm#p26>

Daraus lese ich:
- Du darfst nach §26 auf allen nicht andersweitig gekennzeichneten Fahrwegen
im Wald reiten und mußt lediglich Rücksicht auf andere Nutzer nehmen
- Zuständig für Einschränkungen oder Erlaubnisse ist nur das Forstamt - ein
Jagdpächter ist nur ein Privatmann und Waldnutzer und hat keinerlei Befugnisse
- selbst der Grundstückseigentümer bräuchte einen triftigen Grund nach §31 und
eine behördliche Genehmigung wenn die Sperre dauerhaft ist
- auch ein Zaun oder sonstiges Hindernis um Euch draußenzuhalten wäre
widerrechtlich nach §31

Alles in Allem scheint das ein recht gutes, liberales Waldgesetz zu sein. Wenn
er mault würde ich ihn auf den oben genannten §26 des Waldgesetzes verweisen.
Die meisten unfreundlichen Jäger, denen ich bisher begegnet bin kannten die
gesetzliche Lage überhaupt nicht sondern hielten sich scheinbar für den
uneingeschränkten König des Dschungels und waren mit ein paar konkreten
Paragraphenzitaten schnell geerdet. :-)

bye, Nop


Zuletzt bearbeitet am 16.02.14 13:06
Gast

Re: Ärger bei Benutzung eingezeichneter Wege

Beitrag von Gast »

[HenrikeBL schrieb am 16.02.14 13:09]
Wanderreiten - meine große Leidenschaft

!!!!!
Genau
Gast

Re: Ärger bei Benutzung eingezeichneter Wege

Beitrag von Gast »

[Shubani schrieb am 16.02.14 15:26]
Hi,
die rote Linie sind aber einspurige Pfade und keine Fahrwege.
Beide Strecken die ich meinte.
Also nur Fußgänger, Radfahrer oder Reiter kommen da durch.

Es grüßt freundlich,
Shubani
Gast

Re: Ärger bei Benutzung eingezeichneter Wege

Beitrag von Gast »

[Nop schrieb am 17.02.14 10:35]
Shubani:die rote Linie sind aber einspurige Pfade und keine Fahrwege.
Beide Strecken die ich meinte.
Also nur Fußgänger, Radfahrer oder Reiter kommen da durch.

Ich glaub da braucht man wirklich einen Juristen. §23 erlaubt das Betreten
grundsätzlich überall und schließt auch das Reiten mit ein.

§26 erwähnt nur Fahrwege und sagt nichts über sonstige Wege, während es für
Fahrzeuge in einem anderen § ausdrücklich geregelt ist. Sieht auf den ersten
Blick nach einer Gesetzeslücke aus, in die ohne Gerichtsurteil erst mal jeder
reininterpretieren kann was er will.

bye, Nop
Antworten